Präambel 

Der Meininger Verlag und Doemens haben seit Jahren eine anerkannte Expertise in der Verkostung von Bier. Beide Unternehmen veranstalten gemeinsam die Finest Beer Selection. Dabei handelt es sich um eine sensorische Prüfung und Qualitätsauszeichnung für Bierspezialitäten aus allen Ländern der Erde. Ziel dieser Qualitätsprüfung ist die Förderung der Qualität und der Vermarktung der eingereichten Produkte. Eine unabhängige, neutrale und fachgerechte Beurteilung der Bierspezialitäten durch eine kompetente Jury garantiert die seriöse und professionelle Bewertung. Auf Basis eines Bewertungsschemas, derzeit wird ein 100-Punkte-Schema eingesetzt, wird der sogenannte Finest Beer Score für jedes gemeldete Bier individuell ermittelt. Wird ein seitens der Veranstalter vorgegebener Mindest-Score erreicht, derzeit 90 Punkte, werden diese Biere mit dem Siegel „Finest Beer Selection“ ausgezeichnet. Diese limitierte, streng an Qualitätsnormen orientierte Prämienvergabe verschafft den verliehenen Medaillen der Finest Beer Selection eine hohe Anerkennung. 
 

  1. Veranstalter 

Die Meininger Verlag GmbH und der Doemens Academy GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) führen mit der Finest Beer Selection eine sensorische Qualitätsprüfung für Biere durch. Diese Veranstaltung findet einmal jährlich statt, alternierende zeitliche Abstände sind grundsätzlich möglich.  

 

  1. Teilnehmer 

Jede gewerblich betriebene, nach dem jeweiligen nationalen Recht ordnungsgemäß angemeldete Brauerei mit eigener Braustätte ist teilnahmeberechtigt und kann damit Biere zur Finest Beer Selection als Teilnehmer einsenden.  

Der Teilnehmer sichert zu, dass das von ihm zum Wettbewerb angemeldete Bier in geeigneter Art und Weise in den Verkehr gebracht wird. 

Ebenfalls zum Wettbewerb zugelassen sind sogenannte Testsude, unter anderem von Versuchsbrauereien, Universitäten, Schulen und Institutionen. Diese Biere werden im Wettbewerb verkostet und dem Einreicher sein Ergebnis mitgeteilt. Eine Prämierung im Sinne der Finest Beer Selection findet nicht statt. Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich zum Zwecke einer externen, neutralen Rückmeldung und die Biere sind von der Prämierung ausgeschlossen. Soweit der Testsud im späteren Verlauf als verkehrsfähiges Bier auf den Markt gebracht wird, kann dieses erneut angemeldet werden und nimmt als reguläres Produkt mit Anspruch auf Prämierung statt. 

Biere, die von mehreren Brauereien unter der gleichen Marke oder Rezeptur hergestellt werden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

Teilnehmer, unter anderem sog.  „Gypsy-Brewer“, die nicht über eine eigene Braustätte verfügen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass das von ihnen zur Teilnahme angemeldete Bier jeweils nach ihrer eigenen, vorgegebenen Rezeptur als eigenständige Charge in einer Braustätte gebraut und anschließend von ihnen selbst in ihrem eigenen Namen in Verkehr gebracht wird. 

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Biere, deren Bewerbung strafbare oder die Ehre Dritter verletzende oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte aufweist. Gleichermaßen sind von der Teilnahme ausgeschlossen Brauereien, die Biere, deren Bewerbung strafbare oder die Ehre Dritter verletzende oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte aufweist, in Verkehr bringen, auch wenn es sich dabei um Biere handelt, die nicht angemeldet wurden.  

Der Veranstalter kann Brauereien, die nicht teilnahmeberechtigt sind bzw. gegen diese Teilnahmebestimmungen verstoßen, die Teilnahme am Wettbewerb untersagen oder einen verliehenen Preis nachträglich entziehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme. 
 

  1. Zugelassene Produkte  

Zugelassen sind fermentierte Malzgetränke in Übereinstimmung mit dem Handelsverständnis von „Bier“ mit natürlichen Zutaten.  

Die Proben müssen den Herstellungs- und Bezeichnungsvorschriften der jeweiligen Drittländer bzw. den Regelungen der Europäischen Union entsprechen. 

Explizit vom Wettbewerb ausgeschlossen sind Biermischgetränke in dem Sinne, dass dem fertig gebrauten Bier weitere Flüssigkeiten wie beispielsweise Limonaden oder Säfte beigemischt werden. Die Produkte müssen gebrauchsfertig und unmittelbar zum menschlichen Verzehr geeignet sein.  

Die Teilnahme ist auf bereits in Flaschen oder in andere für den Gebrauch durch Verbraucher geeignete Gebinde abgefüllte Produkte beschränkt, diese Gebinde müssen mit einem verkehrsfähigen Etikett ausgestattet sein.  
Jeder Einreicher kann mit beliebig vielen Produkten am Wettbewerb teilnehmen.  

Es werden nur verzollte und frei Haus an die Adresse Doemens Academy GmbH zugestellte Proben angenommen. 

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die für die eingereichten Produkte angefallenen und in Rechnung gestellten Steuern, Zölle oder andere Abgaben sowie ggf. Bearbeitungsgebühren, dem Einreicher weiter zu belasten. 

Nicht rechtzeitig zum jeweiligen Einsendeschluss eingehende Proben können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. 
 

  1. Anmeldung der Biere 

Die teilnehmenden Brauereien erfassen die Biere in einem Registrierungstool auf der Website der Veranstalter (www.finest-beer-selection.com).  

Im Rahmen der Anmeldung geben die Brauereien den jeweiligen Bierstil in das System ein. Dabei haben die Brauereien die Möglichkeit, den für ihr Bier passenden auszuwählen. Alternativ, sollte ihr Bierstil in der vorgegebenen Auswahl nicht aufgeführt sein, können die Brauereien ihre Biere durch die Erfassung entsprechender Attribute beschreiben.  

Für jede Probe müssen die notwendigen Informationen vollständig im System erfasst werden.  Diese Angaben sind für sämtliche Veröffentlichungen, Urkunden und Prämierungen verbindlich. Werden die Daten vom Einreicher nicht komplett angegeben, behalten sich die Veranstalter das Recht vor, das Produkt nicht zu prämieren. 
Jeder Teilnehmer kann ein Bier innerhalb eines Jahres nur einmal zur Finest Beer Selection anmelden, ein und dasselbe Bier darf nicht unter Vorgabe unterschiedlicher Bierstile mehrfach angemeldet werden.  

 

  1. Anmeldegebühr 

Für jede eingereichte Probe wird eine Anmeldegebühr erhoben. Der Eingang der vollständigen Bezahlung der Gebühren ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualitätsprüfung. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der ausgewiesenen Gebühr. 

Der Teilnehmer hat pro angemeldetes Bier EUR 230,00 als Anmeldegebühr an die Veranstalter zu bezahlen, sofern den Veranstaltern die Anmeldung für diese Biere spätestens am 15. März 2024 zugegangen ist (Frühbucher-Rabatt). Bei Anmeldung nach dem 15. März 2024 beträgt die Anmeldegebühr EUR 260,00 pro Bier. 

Werden in einem Anmeldevorgang 3 oder mehr Biere gleichzeitig angemeldet, reduziert sich die Anmeldegebühr auf EUR 200,00 pro Bier bei einer Anmeldung spätestens 15. März 2024 (Frühbucher-Rabatt). Bei Anmeldung nach dem 15. März 2024 und bei gleichzeitiger Anmeldung von 3 oder mehr Bieren beträgt die Anmeldegebühr EUR 230,00 pro Bier. 

Die Anmeldegebühr für deutsche Teilnehmer erhöht sich um die gültige deutsche Umsatzsteuer. Teilnehmer aus EU-Ländern sind Umsatzsteuer-befreit, hierzu muss im Rahmen der Anmeldung die gültige Umsatzsteuer-ID eingegeben werden. Teilnehmer aus Drittländern sind dann Umsatzsteuer-befreit, wenn im Rahmen der Anmeldung eine nachvollziehbare Bestätigung hochgeladen wird, die als Beleg für eine unternehmerische Tätigkeit gültig ist. 

Die Teilnehmer müssen den steuerlichen Verpflichtungen in den jeweiligen Herkunftsländern selbständig nachkommen. 

Anmeldeende ist der 03. Mai 2024. Die Erstattung der Anmeldegebühr bei Stornierung der Teilnahme nach dem Anmeldeende ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Wettbewerb aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, entfällt. 

 

  1. Bierproben 

Die Bierproben sind so, wie sie gewerblich inklusive Etikett vertrieben werden, zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Teilnehmer je angemeldetes Bier 

  • 8 Flaschen/Dosen bei einer Füllmenge von 0,5l pro Flasche/Dose oder 

  • 6 Flaschen/Dosen bei einer Füllmenge von mehr als 0,5 l pro Flasche/Dose oder 

  • 10 Flaschen/Dosen bei einer Füllmenge von weniger als 0,5 l pro Flasche/Dose 

mit einem deutlich sichtbaren Vermerk „Finest Beer Selection 2024“ an die folgende Adresse zu senden: 

Doemens Academy GmbH  
Lohenstraße 3, 82166 Gräfelfing, Deutschland 

Der entsprechenden Lieferung ist unbedingt der im Rahmen der Bieranmeldung bereitgestellte Produktpass (PDF) als Ausdruck beizulegen. Dieser dient der ordnungsgemäßen Erfassung der Biere in die entsprechende Datenbank. 

Die Veranstalter geben den Beginn und das Ende der Einsendefrist in geeigneter Art und Weise bekannt. Aktuell sind die Proben für die Verkostung zwischen dem 06. Mai und 04. Juni 2024 (eintreffend bei Doemens) zu liefern. 

Der Veranstalter behält sich vor, eine andere Lieferadresse zu benennen. 

Der Versand erfolgt jeweils auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers. Ist wegen Bruchs keine ausreichende Menge an Bierproben vorhanden, so kann dieses Bier nicht bewertet werden. 

Die Veranstalter sind in solchen Fällen berechtigt, weitere Bierproben anzufordern. 
 

  1. Bewertung 

Die Bewertung der eingereichten Biere nimmt eine vom Veranstalter eingesetzte, erfahrene und unabhängige Jury mittels anonymisierter Verkostung vor. Zugrunde gelegt wird ein von den Veranstaltern entwickeltes Bewertungssystem, derzeit ein 100-Punkte-Schema. Als Ergebnis der Verkostung ermittelt die Jury einen Punktewert, den sogenannten Finest Beer Score. Darüber hinaus erstellt die Jury für jedes Bier ein sensorisches Aromenprofil, das in einer sogenannten Spiderweb-Darstellung zusammengefasst wird. Die Teilnehmer erhalten für jedes ihrer gemeldeten Bier den Finest Beer Score und das zugehörige Spiderweb. 

 

  1. Preisträger/Veröffentlichung 

Alle Biere, deren Finest Beer Score mindestens die Prämierungsgrenze erreicht -derzeit 90 Punkte- werden prämiert. Diese Preisträger erhalten für jedes prämierte Bier eine Urkunde sowie eine Medaille in digitaler Form.  

Die Veranstalter veröffentlichen die prämierten Biere und die Namen der Preisträger, die dem hiermit zustimmen, in Verbindung mit dem erzielten Finest Beer Score und dem jeweiligen Spiderweb. Die Veröffentlichungen erfolgen unter anderem auf der Website der Finest Beer Selection, auf den Websites der Veranstalter sowie in den relevanten Fachpublikationen des Meininger Verlags, Neustadt an der Weinstraße.  

Im Rahmen einer offiziellen Preisverleihung, deren Ort und Termin im Vorfeld von den Veranstaltern genannt werden, werden die Prämierungen bekanntgegeben. 

Die Veranstalter informieren die Preisträger innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Verkostung darüber, ob und welche Biere prämiert wurden.  

Die Preisträger verpflichten sich, die Benachrichtigung von der Prämierung bis zur offiziellen Preisverleihung durch den Veranstalter geheim zu halten und sicher zu stellen, dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Prämierung im Vorfeld der offiziellen Preisverleihung nicht erfolgt.  

Teilnehmer, die keine Prämierung erreichen, werden nicht veröffentlicht. 

Wird bekannt, dass ein Preisträger gegen diese Teilnahmebestimmungen verstoßen hat oder vor der Preisverleihung eine Prämierung veröffentlicht, können die Veranstalter die Prämierung aberkennen. 

 

  1. Zusätzliche Auszeichnungen

  • Jeweils die beste Bierspezialität und der beste Brauer kann mit der zusätzlichen Auszeichnung prämiert werden. Vorgesehen ist  

  • Bier des Jahres national und international 

  • Brauer des Jahres national und international  

Gibt es mehrere punktgleiche beste Proben, behalten sich die Veranstalter vor, eine Masterjury einzuberufen, um die Produkte nochmals zu verkosten. Somit kann nur eine Bierspezialität mit einer zusätzlichen Auszeichnung ausgezeichnet werden.  

Brauer des Jahres wird die Brauerei mit der höchsten Durchschnittspunktzahl ihrer prämierten Biere, wobei nur teilnehmende Brauer berücksichtigt werden, die mindestens fünf Bierprämierungen innerhalb eines Jahres erreichen konnten.  

Für die zusätzliche Auszeichnung erhält der Teilnehmer eine Urkunde und es kann eine von den Veranstaltern bereitgestellte Medaille in digitaler Form genutzt werden.  

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, eine zusätzliche Auszeichnung in einem Jahr nicht zu vergeben.  
 
 

  1. Markennamen 

Die Veranstalter sind Inhaber der Wort- und Bildmarke Finest Beer Selection, deren Abbildung als wesentlicher Bestandteil dieser Teilnahmebestimmungen beigefügt ist („Wort- und Bildmarke Finest Beer Selection“, Stand April 2023). Daraus abgeleitet besteht eine Medaille, auf der der erreichte Finest Beer Score abgebildet ist, siehe Anlage. Im Folgenden wird die Wort- und Bildmarke „Marke“ genannt.  

Für die Benutzung der Marke und der Medaillen, insbesondere im Rahmen der Werbung, ist der Nutzer allein verantwortlich. 

 

  1. Form und Dauer der Markennutzung 

Die Teilnehmer mit prämierten Bieren haben die Möglichkeit, die erhaltenen Auszeichnungen und Logos der Finest Beer Selection für ihre Etikettierung und Werbung zu nutzen. Für die Nutzung der Auszeichnungen und Medaillen gelten die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen. 

  • Die Benutzung der Marke ist nur für solche Biere gestattet, die in ihrer Zusammensetzung und Qualität sowie Deklaration den prämierten Bierproben entsprechen. 

  • Die zur Verfügung gestellte Marke, das Qualitätssiegel darf nur in den im Anhang vorgegebenen Farben, Formen, Proportionen und Text, jedoch in allen Größen verwendet und abgebildet werden.  

  • Der Teilnehmer muss den Datensatz der Marke bei den Veranstaltern beziehen. 

  • Die Benutzung der Marke muss in engem Zusammenhang mit der Benennung des prämierten Bieres und der Jahreszahl der Prämierung stehen. 

  • Das mit der Marke beworbene Bier darf nur vom Teilnehmer selbst hergestellt und unter seinem Namen in den Verkehr gebracht werden. 

  • Die Marke ist auf der Verpackung oder dem Etikett in ausreichender Größe, an deutlich sichtbarer Stelle und gut lesbar anzubringen. 

  • Auf Umverpackungen ist die Nennung der Marke nur zulässig, wenn die darin befindlichen Biere selbst mit der Marke versehen sind. 

  • Die Marke darf auch dauerhaft unter Einhaltung der vorgenannten Kriterien und Bestimmungen, insbesondere mit dem Zusatz des Jahres der Prämierung verwendet werden. 

  • Eine andere als die in diesen Bestimmungen einschließlich ihren Anhängen beschriebene Verwendung der Marke ist umgehend und auf Kosten des Verursachers der Zuwiderhandlung zu beseitigen. 

  • Diese Bestimmungen lassen die Inhaberschaft des Veranstalters an der Marke unberührt. 

 

  1. Absage der Finest Beer Selection 

Die Veranstalter behalten sich vor, die Qualitätsprüfung aus wichtigem Grund abzusagen. Im Falle einer solchen Absage sind Ansprüche von Unternehmen, die teilnehmen wollen, gegen die Veranstalter ausgeschlossen. Im Falle einer Absage werden bereits geleistete Anmeldegebühren von den Veranstaltern an die jeweiligen Teilnehmer zurückerstattet. 

 

  1. Geltungsdauer/Verbindlichkeit 

Mit Durchführung der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebestimmungen der Finest Beer Selection an. Für Streitfälle ist das für Neustadt an der Weinstraße zuständige Gericht anzurufen. 

 

  1. Rechtsweg 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

 

Neustadt/Gräfelfing April 2023